Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kurz AVGS genannt, ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und des Jobcenters. Mit diesem können Personen, welche arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind, eine Maßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger (AZAV) kostenlos durchführen. Die Kosten werden dabei vollständig vom Kostenträger übernommen.

 

Beispiel:

Sie führen ein Bewerbungscoaching durch, um Ihre Bewerbungsunterlagen auf den aktuellen Stand zu bringen und sich auf anstehende Vorstellungsgespräche vorzubereiten, mit dem Ziel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten.


Wie kann man einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten?

Wichtig ist, dass sie sich bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter zuerst einmal arbeitssuchend oder arbeitslos melden. Ein persönliches Gespräch mit ihrem Ansprechpartner ist zwingend erforderlich. Eine Einladung zu einem solchen Gespräch erhalten Sie schriftlich per Post.

 

Im Gespräch zwischen Ihnen und ihrer Vermittlungsfachkraft wird geklärt, ob ein Förderbedarf bei Ihnen besteht und ob im Zuständigkeitsbereich Ihrer Agentur für Arbeit oder Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits angeboten wird.

 

Besteht ein Unterstützungsbedarf bei Ihnen und gibt es passende Maßnahmen im Einzugsgebiet der Agentur für Arbeit / Jobcenter können sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten.


Besteht ein Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Nein. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch darauf besteht daher generell nicht.


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Die AVGS Maßnahmen werden ab 01. August 2023 vorübergehend eingestellt. Wir nehmen somit aktuell keine neue Kunden in diesem Bereich an. Das Angebot wird jedoch aufgrund einer eventuell späteren Wiederaufnahme in unser Portfolio online bestehen bleiben. Zudem werden wir das Angebot umgestalten, um dieses für Selbstzahler weiterhin anbieten zu können. 

Kann ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei der NOVADIS Group eingelöst werden?

Ja. Wir haben unterschiedliche Maßnahmen, welche über einen AVGS von der Agentur für Arbeit / Jobcenter gefördert werden können. Anbei finden Sie einen Übersicht mit direkter Verlinkung zu den jeweiligen Angeboten.


Welche Kosten entstehen Ihnen bei einem AVGS-Coaching?

 

Keine. Die Kosten werden von dem Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) übernommen, welcher Ihnen den AVGS ausgestellt und bewilligt hat.


Werden auch die Fahrtkosten im Coaching übernommen?

 

Ja. Der Kostenträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erstattet Ihnen auch die Fahrtkosten, wenn Sie bei uns ein Coaching durchführen. Den Kostenübernahmeantrag bekommen Sie in der Regel mit der Bewilligung des AVGS bereits mit ausgehändigt beziehungsweise per Post zugesandt. Sollte dies nicht der Fall sein, so kümmern wir uns gerne darum, dass sie den Antrag erhalten.

 

Ob Sie mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder dem eigenen Kraftfahrzeug anreisen, spielt keine Rolle. Über die Einzelheiten der Kostenübernahme und den notwendigen Unterlagen beraten wir Sie gerne im Vorfeld bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch.

 

Wir helfen Ihnen auch gerne beim Ausfüllen des Kostenübernahmeantrages.