Fehler bei der Maßnahmenkonzeption

Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können dazu führen, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Zulassung von AZAV-Maßnahmen kommt. Zudem verursachen Nachbearbeitungen sowohl bei Ihnen im Unternehmen wie auch bei der Zertifizierungsgesellschaft zusätzliche teils hohe und vor allem unnötige Kosten.

 

Die zu erfüllenden Anforderungen und Bedingungen zur erfolgreichen Zertifizierung von AZAV-Maßnahmen sind heutzutage vielfältig. Das Maßnahmenkonzept muss dabei inhaltlich alle Aspekte gemäß den Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III entsprechen. Zudem muss das Personal, welche AZAV-Maßnahmen konzeptioniert ein stets aktuelles Fachwissen vorweisen und ebenso zukunftsorientiert vorhalten sowie in der Lage sein die inhaltlichen Anforderungen präzise zu formulieren, didaktisch und methodisch der Zielgruppe entsprechend aufbereiten. Ebenso selbst analytisch, strukturiert und systematisch den Gesamtprozess der AZAV-Maßnahmenkonzeption von Beginn an bis zur finalen Fassung beziehungsweise abschließenden Zertifizierung im Blick behalten.

 

Die Folge bei Unachtsamkeiten, Fehlern oder eventuell vergessenen Dokumenten sind daher oftmals Verzögerungen bei der Zertifizierung und unnötig entstehende Kosten.

Ursachen für eine Verzögerung bei der Zulassung (Auszug)

Die Ursachen für solche Probleme könnten sein:

  • Nichtkonforme Inhalte im AZAV-Maßnahmenkonzept
  • Fehlende oder unklare Inhalte im AZAV-Maßnahmenkonzept
  • Kalkulation der Maßnahme ist unplausibel z. B. Kostennachweise fehlen
  • Kalkulation liegt über dem Bundeskostendurchschnittssatz (B-DKS) - Begründung diesbezüglich nicht ausreichend formuliert
  • die Formalitäten ihrer Zertifizierungsgesellschaft wurden nicht eingehalten
  • fehlende oder veraltete Qualifikation ihres Personals führt zu Fehlern
  • Unternehmensinterne Prozesse führen zu Verzögerungen (zeitliche Verschiebungen)