Ortsbegehung (Prüfung auf Barrierefreiheit)

Zielgruppe

  • klein- und mittelständische Unternehmen - KMU (branchenunabhängig)
  • Großkonzerne (branchenunabhängig)
  • Hotels und sonstige gewerbliche Beherbergungsbetriebe
  • Gastronomiebetriebe, Kantinen
  • Museen und Galerien
  • kommunale Einrichtungen z. B. Kindergärten, Schulen, Büchereien, Spielplätze, öffentliche Schwimmbäder
  • Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen
  • Parkanlagen, Zoo, Tierpark
  • Parkhäuser und Parkplätze
  • Vereine und Genossenschaften
  • Kirchen (alle Glaubensrichtungen)

Auftragsklärung

Sollten Sie sich für eine Ortsbegehung durch uns entschieden haben, so klären wir in einer Kick-Off-Sitzung die Einzelheiten zum Auftrag. Darüber hinaus kümmern wir uns um die vertraglichen Formalitäten und besprechen die Einzelheiten zur Auftragsdurchführung.

 

Abschließend vereinbaren wir einen Termin bzw. Zeitraum zur Ausführung, welche sich nach den betrieblichen Belangen in ihrem Unternehmen / Verwaltung richtet. Sind alle Punkte besprochen starten wir entsprechend gemäß Vereinbarung mit dem Auftrag.


Ablauf einer Ortsbegehung (Auszug von möglichen Orten)

Der Ablauf einer Ortsbegehung unterscheidet sich je nach Art des Gebäudes oder Geländes teils sehr stark in dessen Durchführung. In diesem Zusammenhang haben wir hier unterschiedliche Beispiele aufgeführt um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.

Spielplatz

Bei einem Spielplatz handelt es sich um einen öffentlichen Platz, welcher in der Regel 24 Stunden am Tag zugänglich ist. Somit ist es bei einer Begehung nicht erforderlich, dass ein städtischer oder gemeindeeigener Mitarbeiter uns begleitet. Der Auftrag wird in der Regel zu einer Tageszeit ausgeführt bei der keine, bis wenige Besucher vor Ort sind.



Büro / Verwaltung

Die Begehung führen wir je nach Kundenauftrag entweder zu den regulären Öffnungszeiten der Verwaltung beziehungsweise Arbeitszeiten des Unternehmens durch. Gerne jedoch auch außerhalb dieser Zeiten, um den Betriebsablauf nicht unnötig zu stören.

 

Für Aufträge in Verwaltungen und Unternehmen ist es gegebenenfalls erforderlich, dass uns ein Mitarbeiter begleitet oder wir einen Schlüssel / Zugangskarte erhalten, um alle Räumlichkeiten begehen zu können. Sollen einzelne Bereiche z. B. aus Sicherheitsgründen ausgelassen werden, so ist dies selbstverständlich möglich und wird in der Auftragserteilung entsprechend schriftlich hinterlegt.



Produktion / Fertigung / Lager

Die Begehung führen wir je nach Kundenauftrag zu den regulären Arbeitszeiten des Unternehmens durch. Gerne jedoch auch außerhalb dieser Zeiten, um den Betriebsablauf nicht unnötig zu stören.

 

Da es je nach Art der Produktions- und Werkhallen sowie Lagerstätten unterschiedliche Vorgaben zum Thema Arbeitsschutz gelten und eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich ist, halten wir uns bei der Auftragsdurchführung generell strikt an die Vorgaben gemäß der Unterweisung vor Ort durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Für Aufträge in solchen Objekten ist es gegebenenfalls erforderlich, dass uns ein Mitarbeiter begleitet oder wir einen Schlüssel / Zugangskarte erhalten, um alle Räumlichkeiten begehen zu können. Sollen einzelne Bereiche z. B. aus Sicherheitsgründen ausgelassen werden, so ist dies selbstverständlich möglich und wird in der Auftragserteilung entsprechend schriftlich hinterlegt.



Dokumentation der Ortsbegehung

Die durchgeführte Ortsbegehung wird von uns entsprechend in Schriftform und mit Fotos dokumentiert. Die Räumlichkeiten in dem Gebäude werden entsprechend der Kennzeichnung in Ihrem Hause vorgenommen, so dass eine durchgängige Bezeichnung vorhanden ist.

 

Inhalte der Dokumentation können bei Auftragserteilung individuell mit Ihnen verhandelt werden. Generell sind jedoch folgende Informationen und Kennzahlen Bestandteil unseres Protokolls.

  • Fotos der Räumlichkeiten / des Geländes
  • Detaillierte Fotos sofern Barrieren sichtbar gekennzeichnet werden sollen
  • Maßangaben z. B. schmale Türen, welche für Rollstuhlfahrer nicht durchfahrbar sind
  • Informationen zu entdeckten Barrieren
  • Handlungsvorschläge zur Beseitigung von Barrieren
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten durch Sozialversicherungsträger, Mitteln aus dem Landes- und Bundeshaushalt
  • Informationen zu Fördermitteln durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • sowie weitere relevante Informationen je nach Einzelfall

Abschlussgespräch und Übergabe der Dokumentation

Sofern die Begehung durch uns abgeschlossen und die Dokumentation final erstellt wurde, führen wir mit Ihnen als Auftraggeber und mit allen aus Ihrem Hause beteiligten Personen ein ausführliches Abschlussgespräch durch. In diesem teilen wir Ihnen die von uns gemachten Feststellungen und Ergebnisse mit und übergeben Ihnen die Dokumentation zur weiteren Verwendung.

 

Sollten noch Fragen offen sein, so klären wir diese mit Ihnen, so dass Sie im weiteren Verlauf dazu in die Lage versetzt werden die festgestellten Defizite durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen.


Angebot und Kosten

Die Kosten für eine Ortsbegehung zur Prüfung der Barrierefreiheit richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand und der Fläche des Gebäudes / Geländes. Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Angebot und klären in diesem Zusammenhang ihre offenen Fragen und Einzelheiten zum Auftrag.

 

Nehmen Sie dazu einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.