Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die AVGS Maßnahmen werden ab 01. August 2023 vorübergehend eingestellt. Wir nehmen somit aktuell keine neue Kunden in diesem Bereich an. Das Angebot wird jedoch aufgrund einer eventuell späteren Wiederaufnahme in unser Portfolio online bestehen bleiben. Zudem werden wir das Angebot umgestalten, um dieses für Selbstzahler weiterhin anbieten zu können.
Das Coaching für Menschen mit Behinderung ist ein individuelles Einzelcoaching. In diesem arbeiten Sie gemeinsam mit ihrem Coach an ihren beruflichen Themen und Perspektiven. Dieses richtet sich ausschließlich an den Personenkreis mit Köperbehinderung und/oder Sinneseinschränkung sowie ggf. weiteren gesundheitlichen Erkrankungen, welche einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 haben. Zudem an Personen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Die Module 1 und 2 werden generell zu Beginn der Maßnahme mit Ihnen als Kunde durchgeführt und bilden die Ausgangsbasis zur weiteren Zusammenarbeit. In diesen besprechen und dokumentieren wir alle wesentlichen Themen, um in den weiteren Modulen darauf aufzubauen.
Übersicht der einzelnen Module und deren zeitlicher Umfang
Die Dauer der Maßnahme beträgt insgesamt 56 Unterrichtseinheiten. Wobei 1 Unterrichtseinheit (UE) - 45 Minuten entspricht.
Gerne unterstützen wir Sie auch beim Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung nach §152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Schwerbehindertenrecht – oder beim Gleichstellungsantrag mit schwerbehinderten Menschen nach §2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), sofern Sie die notwendigen Voraussetzungen diesbezüglich erfüllen und alle relevanten Unterlagen z. B. medizinische Gutachten, Rehaberichte etc. vorliegen haben oder zeitnah beschaffen können.
Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.
Nachfolgende Serviceleistungen bieten wir Ihnen bei Bedarf kostenfrei im Rahmen des Coachings an:
Zielgruppe:
Personen mit Körperbehinderung / Sinneseinschränkung und ggf. weiteren gesundheitlichen Erkrankungen, welche arbeitssuchend gemeldet
oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 muss vorliegen. Zudem Personen mit anerkannter
Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
Abschluss:
Hauptschulabschluss oder höherer Abschluss
Sprachniveau:
Deutsch, mindestens telc B1 Niveau (ggf. Nachweis erforderlich), so dass Sie den Inhalten der Maßnahme folgen können
Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit und dem Jobcenter im Rahmen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS nach § 45 SGB III).
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an ihre zuständige Integrationsfachkraft, Fallmanager oder Arbeitsvermittler des jeweiligen Kostenträgers.
Timo Gauer
Inhaber der NOVADIS Group
Diese und alle weiteren Fragen klären wir gerne mit Ihnen.
Nehmen Sie einfach Kontakt per E-Mail oder Telefon mit uns auf. Wir beraten Sie umfassend und ausführlich. Bis bald und bleiben Sie gesund.
Als Teilnehmer an einer Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) gemäß § 45 - “Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ - Drittes Buch (III) Sozialgesetzbuch (SGB), werden Sie von uns für die gesamte Dauer der Maßnahme bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert.
VBG-Bezirksverwaltung Mainz
Isaac-Fulda-Allee 3
55124 Mainz