Teilhabe am Arbeitsleben

für Erwachsene in einer beruflichen Reha-Maßnahme

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Aktuell bieten wir die Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben" seit dem 01. August 2023 nicht mehr an. Wir arbeiten derzeit an einem neuen Angebot, welches unabhängig von der Deutschen Rentenversicherung ist und sich somit an Unternehmen sowie auch an Privatpersonen als Selbstzahler richten wird.

Zielgruppe

Das Beratungs- und Coachingangebot richtet sich an erwerbsfähige Personen, welche aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Ursache dafür kann dabei sehr unterschiedlich sein:

  • Ihre Behinderung hat sich in letzter Zeit verschlechtert
  • sie haben aufgrund gesundheitlicher Probleme eine oder mehrere körperliche Behinderungen entwickelt
  • sie hatten einen Unfall, welcher gesundheitliche Schäden verursacht hat, welche nicht mehr vollständig geheilt bzw. mit Medikamenten und/oder Operationen regeneriert werden können
  • sie haben aufgrund einer z. B. neurologischen, organischen, orthopädischen Erkrankung körperliche Beeinträchtigungen, Ausfallerscheinungen und ähnliches
  • sowie weitere Ursachen und Faktoren welche ihren Gesundheitszustand negativ beeinflußen

Angebot

Speziell für Personen (Jugendliche und Erwachsene) mit einer Schwerbehinderung, Gleichstellung oder Behinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, haben wir ein durch AVGS gefördertes Coachingangebot entwickelt.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Angebotsseite.


Fördermöglichkeiten

Das oben genannte Angebot wird auf Anfrage von Ihnen bei Ihrem zuständigen Fallmanager, Integrationsfachkraft oder Arbeitsvermittler durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert. Es entstehen Ihnen somit keine Kosten.

 

Sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer Berufsgenossenschaft als Kostenträger sich derzeit aufgrund einer medizinischen oder beruflichen Reha befinden, so sprechen Sie uns bezüglich der Kostenübernahme direkt an oder teilen uns weitere Informationen gerne schriftlich per E-Mail mit.

 

Wir setzen uns dann, ihre schriftliche Vollmacht vorausgesetzt, direkt mit ihrem Reha-Berater bei der Deutschen Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft in Verbindung um alles weitere abzuklären. Gegebenenfalls können die Kosten durch Abschluss eines Rahmenvertrages von der DRV oder BG entsprechend übernommen werden.

 

Wir klären das gerne für Sie.


Weiterführende Informationen der Deutschen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf Ihrer Webseite weiterführende Informationen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation an. Dort erhalten Sie ausführliche Hinweise zu den Voraussetzungen um eine entsprechende Reha-Maßnahme zu beantragen, die Fördermöglichkeiten, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, den Kosten und Informationen zur finanziellen Absicherung.