Zertifizierung von AZAV-Maßnahmen

In Deutschland müssen Bildungsträger, welche geförderte Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) anbieten wollen entsprechend zertifiziert sein. Dies betrifft sowohl den Bildungsträger an sich als auch dessen Maßnahmenangebot.

 

Die Zertifizierung wird dabei von einer sogenannten Fachkundigen Stelle (FKS) durchgeführt. Dabei handelt es sich um Unternehmen die als Zertifizierungsgesellschaften am Markt auftreten. Diese sind von der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) geprüft und werden auch von dieser in regelmäßigen Abständen überwacht. Aktuell gibt es in Deutschland für den Bereich AZAV circa 40 Unternehmen, welche als Fachkundige Stelle (FKS) ihre Dienstleistungen anbieten.

 

Wir selbst machen Ihnen diesbezüglich keine Vorgaben. Sie haben also die freie Auswahl, welche Fachkundige Stelle (FKS) sie damit beauftragen Ihre AZAV-Maßnahmen überprüfen und zertifizieren zu lassen. Für eine Übersicht hat die DAkkS auf Ihrer Webseite eine Datenbank zur Verfügung gestellt, über welche sie sich alle Anbieter - Fachkundige Stellen (FKS) - finden und Kontakt aufnehmen können.

 

Sollten Sie jedoch eine Empfehlung für eine Zertifizierungsgesellschaft von uns haben wollen, so sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.


Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein zentraler Baustein der Qualitätsinfrastruktur und erteilt Akkreditierungen im Bereich der Konformitätsbewertung. Die DAkkS handelt im gesetzlichen Auftrag und im Interesse des Staates, der Wirtschaft sowie zum Schutz von Gesellschaft und Umwelt.

 

"Unternehmensvorstellung gemäß eigener Angabe der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)"