AZAV-Maßnahmenkonzeption /-prüfung

Zielgruppe

Unser Angebot zur AZAV-Maßnahmenkonzeption oder AZAV-Maßnahmenprüfung richtet sich vorrangig an bereits durch eine Zertifizierungsgesellschaft - Fachkundige Stelle (FKS) - zertifizierten Bildungsträger. Als solcher ist es ihnen möglich nachfolgende AZAV-Maßnahmen anzubieten, sofern sie für den jeweiligen Fachbereich zertifiziert sind:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und Vermittlung nach § 45 SGB III
  • Weiterbildungen nach § 81 SGB III

Maßnahmen nach § 45 SGB III können mit einem sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden. Währenddessen Maßnahmen nach § 81 SGB III mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Diese werden jeweils von der zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter für deren Kunden bei Bedarf und nach eingehender individueller Einzelfallprüfung ausgestellt.


Unsere aktuellen Angebote

für den Fachbereich 1: § 45 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1-5

  • Nummer 1: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Nummer 2: (weggefallen und seit 01.01.2021 mit Nummer 1 zusammengelegt)
  • Nummer 3: Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Nummer 4: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • Nummer 5: Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

AZAV-Maßnahmenkonzeption nach § 45 SGB III

Wir konzeptionieren nach Ihren Vorgaben AZAV-Maßnahmen nach § 45 SGB III. Dabei übernehmen wir entweder die Gesamtkonzeption inklusive Kostenkalkulation oder nur einen Teilbereich für das jeweilige AZAV-Maßnahmenkonzept.

AZAV-Maßnahmenprüfung nach § 45 SGB III

Sofern Sie bereits selbst ihre AZAV-Maßnahmen konzeptioniert und kalkuliert haben, bieten wir Ihnen eine Vorabüberprüfung ihrer Unterlagen an, bevor sie diese bei ihrer Zertifizierungsgesellschaft zur Maßnahmenzertifizierung einreichen.

Somit vermeiden sie unnötige Kosten bei der Fachkundigen Stelle (FKS), sofern noch Fehler oder Unstimmigkeiten vorliegen sollten und Inhalte unvollständig wären. Auch fehlerhafte oder unplausible Berechnungen in der Kostenkalkulation können zu einer Ablehnung durch die Fachkundigen Stellen (FKS) und somit zur Ablehnung ihres Maßnahmenkonzeptes führen, bis entsprechende Korrekturen vorgenommen und fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nachgereicht wurden.

 

Zudem entstehen dadurch nicht nur zusätzliche Kosten sondern auch zeitliche Verzögerungen die einen fristgerechten Start ihrer AZAV-Maßnahmen am Markt negativ beeinflussen.

Ausschreibungen von Arbeitsmarktdienstleistungen nach der AZAV

Für öffentliche Ausschreibungen von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Agentur für Arbeit, den Jobcentern und anderen Kostenträgern ist es erforderlich ein an die Inhalte, Zielvorgaben und weiteren Rahmenbedingungen individuelles Maßnahmenkonzept zu konzeptionieren. Dabei müssen teilweise komplexe Zusammenhänge und Sachverhalte berücksichtigt, Vorgehensweisen, zeitliche und inhaltliche Aspekte präzise formuliert und gleichzeitig klar, verständlich und nachvollziehbar beschrieben werden.

 

Sofern wichtige inhaltliche Angaben im Maßnahmenkonzept vergessen, ungenau formuliert oder gar Informationen, welche nicht erforderlich sind, erfasst werden führt dies zu einer Abwertung des Maßnahmenkonzeptes. Auch die Nichtbeachtung von Vorgaben zu den erforderlichen Mindeststandards und Rahmenbedingungen z. B. Raumstandards, Qualifikationen des einzusetzenden Personals, technischen Anforderungen an die EDV usw. werden mit einer Abwertung bestraft.

 

Das Resultat ist dann nicht nur ein Verlust von wichtigen Punkten für die Gesamtbewertung des Maßnahmenkonzeptes, sondern gegebenenfalls auch das ein anderer Bildungsträger als Sieger für die Ausschreibung hervorgeht.

 

Sofern Sie also Unterstützung bei der Konzeption von Maßnahmenkonzepten für öffentliche Ausschreibungen von Arbeitsmarktdienstleistungen benötigen, entweder nur zu Teilen oder als Gesamtauftrag, so stehen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne über unseren Arbeitsweise in diesem Bereich und klären mit Ihnen alle offenen Fragen.


Zertifizierungsgesellschaften

Audits sind Vertrauenssache...

Sofern Sie uns mit der AZAV-Maßnahmenkonzeption oder der AZAV-Maßnahmenprüfung als Auftragnehmer beauftragen, haben sie generell die freie Wahl bei der Zertifizierungsgesellschaft. Wir haben diesbezüglich keine festen Vorgaben oder vertragliche Beziehungen, dass sie sich für eine bestimmte Fachkundige Stelle (FKS) entscheiden müssen.

 

Unser Unternehmen selbst wurde gemäß nach DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV, sowie die AZAV-Maßnahmenkonzepte von der KIWA Zertpunkt GmbH zertifiziert. Diesbezüglich haben wir in den letzten Jahren ausschließlich positive Ergebnisse mit dem Dienstleister erzielt und können diesen absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.

 

Gerne stellen wir, sofern Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, den persönlichen Kontakt zwischen Ihnen und den entsprechenden Ansprechpartnern bei der KIWA Zertpunkt GmbH her.

 

Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an, wir helfen Ihnen unbürokratisch weiter.

Kiwa ZERTPUNKT GmbH

Kurparkallee 1

23843 Bad Oldesloe

 

Telefon: +49 (0) 4531 - 88 0 99-0

Telefax: +49 (0) 4531 - 88 0 99-32

E-Mail: de.info.zertpunkt@kiwa.com

Internet: https://www.zertpunkt.de

Internet: https://www.kiwa.com/de/de/



Unsere Angebote (momentan in Überarbeitung)

AZAV-Maßnahmenkonzeption nach § 81 SGB III

Der Angebotsbereich zur AZAV-Maßnahmenkonzeption nach § 81 SGB III - sogenannte Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) wird derzeit von uns überarbeitet. Dieses Angebot steht daher momentan nicht zur Verfügung.

AZAV-Maßnahmenprüfung nach § 81 SGB III

Der Angebotsbereich zur AZAV-Maßnahmenprüfung nach § 81 SGB III - sogenannte Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) wird derzeit von uns überarbeitet. Dieses Angebot steht daher momentan nicht zur Verfügung.


Dokumente und Broschüren

Download
Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III
Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III mit der Version vom 29. Dezember 2022
dok_ba014848.pdf
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Ihr persönlicher Ansprechpartner:

 

Timo Gauer

Inhaber der NOVADIS Group