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2G Regelung bei Veranstaltungen ab 01.01.2022

Aktuell planen wir für das kommende Jahr 2022 unsere Veranstaltungen, welche sowohl als Präsenzveranstaltung wie auch als Online-Veranstaltung durchgeführt werden. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und den Verschärfungen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes werden wir zukünftig deutschlandweit für alle Präsenzveranstaltungen die 2G Regelung einführen, so dass ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen können.

 

Online-Veranstaltungen über eine Videokonferenzsoftware sind von der 2G Regelung selbstverständlich ausgenommen und stehen somit, unabhängig vom Impfstatus jedermann offen.

 

Als Unternehmensberatung im Gesundheitsbereich und Bildungsinstitut sehen wir uns generell in der Verantwortung unsere Mitarbeiter, Dienstleister und Kunden zu schützen. Die Bundesregierung Deutschland hat nun einen umfangreichen und verschärften Maßnahmenkatalog auf Basis von verschiedenen Daten und Fakten in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut, Virologen und den Gesundheitsämtern beschlossen und auf den Weg gebracht, welcher bundesweit einheitliche Regelungen vorgibt und von den einzelnen Bundesländern zusätzlich, je nach Infektionsgeschehen vor Ort noch verschärftere Regelungen in Kraft gesetzt werden können.

 

Da wir in ganz Deutschland Veranstaltungen abhalten, sehen wir uns nicht in der Lage für jede Stadt bzw. Landkreis oder Gemeinde die aktuell individuelle epidemische Lage vor Ort abzufragen und bis zum jeweiligen Veranstaltungsbeginn auf den aktuellen Stand zu halten, so dass wir uns intern dazu entschlossen haben, nun einheitlich der 2G Regelung zu folgen. Zudem sind wir in den jeweiligen Veranstaltungsräumlichkeiten z. B. in Akademien, Tagungshotels usw. lediglich Mieter und verfügen hier nicht über ein Hausrecht.

 

Unsere Anmeldeformulare werden wir entsprechend überarbeiten. Zukünftig werden also Interessenten, welche sich für eine Veranstaltung bei uns anmelden wollen, ihren aktuellen Impfstatus angeben müssen, da sonst bei Auslassen der Daten eine Anmeldung nicht erfolgen kann. Über das genaue Verfahren zur Überprüfung des Impfstatus und der rechtlichen Rahmenbedingungen beraten wir uns derzeit noch mit den entsprechenden Stellen. Weitere Informationen werden hier veröffentlicht sobald eine endgültige Vorgehensweise beschlossen wurde.